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Das Sakrament der Beichte

Warum beichten gehen?

„Ich habe mir nichts vorzuwerfen!“ Wohl dem, der das in allen Lebenslagen von sich sagen kann. Aber gibt es das?

Im Leben jedes Menschen kommen Dinge vor, die er gerne ungeschehen machen möchte und die er bereut, weil er der Versuchung zum Bösen erlegen ist. Es gibt Situationen, in denen es notwendig ist, seine Schuld einem anderen einzugestehen, und in denen Vergebung erbeten und zugesagt werden muss, damit man mit sich und anderen ins Reine kommt. Im Verhältnis zu Gott gilt Ähnliches. Im Vertrauen auf seine in Christus gezeigt Vergebungsbereitschaft gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit ihm ins Gespräch zu kommen.

Das Bußsakrament ist der Ort, an dem die Kirche die Vergebung Gottes ausdrücklich zusprechen und im Zeichen spürbar machen kann, wenn jemand seine Schuld ebenso ausdrücklich bereut und bekennt. Die Sünde ist eine Realität im Leben, ebenso aber auch das bleibende Vergebungsangebot Gottes.

  • Der Beichtende, der seine Schuld aufrichtig bereut, bekennt gegenüber einem Priester seine Sünden.
  • Der Priester zeigt Wege der Umkehr und der Wiedergutmachung und legt dem Beichtenden als Ausdruck seines Umkehrwillens eine Buße (meistens in Form eines zu verrichtenden Gebetes) auf.
  • Im Namen des dreifaltigen Gottes spricht der Priester ihm im Auftrag der Kirche die Vergebung zu: „Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
    Zeichen der so zugesagten Vergebung ist die Handauflegung. In einem Beichtstuhl kann sie nur angedeutet werden. Deutlicher vollziehen lässt sie sich in einem Beichtzimmer, das in manchen Kirchen zusätzlich eingerichtet ist, oder an einem anderen Ort für das Beichtgespräch.
  • Die Sünde hat auch das Verhältnis zur Kirche, zu den anderen Menschen und zur Welt insgesamt verletzt. Die Vergebung betrifft die Sünde in allen ihren Dimensionen, befreit aber nicht von der Verpflichtung, die Folgen des bereuten Bösen mit Gottes Hilfe nach Kräften zu überwinden.

Im Namen Christi und der Kirche im Bußsakrament Vergebung zuzusagen ist allein einem Priester vorbehalten.

Das Sakrament ist an sich an keinen bestimmten Ort gebunden, wird in der Regel aber in einer Kirche empfangen. In jeder katholischen Kirche gibt es dazu reservierte Orte, die Beichtstühle oder auch ein Beichtzimmer.

In den Pfarrnachrichten und Aushängen der Gemeinden werden Zeiten angegeben, zu denen der Empfang des Sakramentes in der Kirche möglich ist.

Der Priester ist zur völligen Geheimhaltung dessen verpflichtet, was ihm in der Beichte bekannt wird.

Er kann von dieser Gewissensverpflichtung nicht entbunden werden. Kein noch so gewichtiges Argument kann die Verletzung des Beichtgeheimnisses rechtfertigen. Selbst mit dem Beichtenden darf der Beichtvater außerhalb der Beichte nur dann über das Erfahrene sprechen, wenn der Empfänger des Bußsakramentes das ausdrücklich wünscht.

Vor Gericht hat der Priester zum Schutz des Beichtgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wer zufällig etwas aus einer Beichte erfährt, ist ebenfalls zum Schweigen verpflichtet.

In der sakramentalen Beichte spricht jemand ausdrücklich aus, in welcher Weise er gesündigt hat. Die Lossprechung wird ihm ganz persönlich zugesagt.

In vielen Gemeinden gibt es besonders im Advent und in der Fastenzeit zur Vorbereitung auf das Weihnachts- und Osterfest auch gemeinsam gefeierte Bußgottesdienste.

  • Gottes Wort wird hier verkündet und ausgelegt. Es dient als Maßstab, den jeder in der Gemeinschaft an sein eigenes Verhalten anlegt.
  • Die Gewissenserforschung des Einzelnen mündet ein in ein von allen gesprochenes Allgemeines Schuldbekenntnis, verbunden mit der Bitte um Vergebung.
  • Überlegungen zur Lebensänderung, bei denen jeder zu einem konkreten Vorsatz kommen sollte, Dank und Fürbitte schließen sich an.

Solche Bußgottesdienste können die Aufmerksamkeit insbesondere auf die soziale Dimension der Sünde und auf die gemeinsame Verstrickung in Schuld lenken, zu der jeder Einzelne in unterschiedlicher Weise beigetragen hat.

Wer sich so dem Wort Gottes stellt und seine Sünde bereut, darf sich des Vergebungswillens Gottes sicher sein. Im Falle der schweren Sünde hält die Kirche es aber für notwendig, dass ein Christ sein Versagen in der sakramentalen Einzelbeichte zur Sprache bringt und hier Gottes Vergebung erbittet. Aber auch in anderen Fällen bleibt die deutlichere Form individuellen Bekennens und persönlicher Zusage, wie sie die sakramentale Beichte darstellt, sinnvoll.

Katholischer Gemeindeverband

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